Migranten in Brandenburg

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Beiräte

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Migranten- oder Integrationsbeiräte

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Teil Gemeindeordnung, regelt im § 25 die Umstände der Entstehung eines Ausländerbeirates. Näheres regelt die Hauptsatzung. (Ausgabe 2004). Auf Initiative der AGAB (Arbeitsgemeinschaft für die Ausländerbeiräte des Landes Brandenburg), wurde eine Änderung der Gemeindeordnung, über den Landesintegrationsbeirat, angeregt. Der Begriff „Ausländerbeirat“ sollte somit nach und nach durch einen inhaltlich umfassenderen Begriff, wie zum Beispiel „Migrantenbeirat oder Integrationsbeirat“ abgelöst werden. Damit wurde der Weg in Zukunft auch für Bürger mit deutschem Pass und Migrationshintergrund frei, in die Beiratsarbeit einbezogen werden zu können.

Der erste Schritt zur Gründung eines Migrantenbeirates ist die Bereitschaft von kompetenten Personen ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich und selbstlos bereit zu sein, im Interesse der Migrant/Innen und der Mehrheitsgesellschaft, die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, in der neu zu gründenden Organisation mitzuwirken und die Interessen und Zielsetzungen der Migrant/Innen durchzusetzen.

Zweitens sucht die Initiativgruppe gezielt nach geeigneten Kandidaten für die Wahl oder die Berufung eines Migrantenbeirates. Die Kandidaten sollten möglichst viele Nationalitäten umfassen. Es könnten jedoch auch Deutsche mit Migrationshintergrund und auch Deutsche die aktiv mit Migrantengruppen beschäftigt sind, dazu gehören.

Die Kandidaten sollten sich bewusst darüber sein, dass ihre Nationalität, Religion und Parteizugehörigkeit  bei ihrem Vorhaben keine Rolle spielen dürfen. Migranten sind vor dem zukünftigen Beirat alle gleich. Keinesfalls sollten die eigenen Probleme der Kandidaten in der vor ihnen liegenden Beiratsarbeit in den Vordergrund geraten.

Drittens sollte eine der Kandidaten in der Lage sein die Initiativgruppe zu leiten, Verhandlungen zu führen, Kontakte herzustellen, Konflikte zu lösen, Informationen zu sammeln, Vorschläge auszuarbeiten, die Beiträge der einzelnen Mitglieder der Initiativgruppe zu koordinieren. Sie sollte als zukünftiger Vorsitzende fähig sein zu planen, Entscheidungen zu treffen. Die Anforderungen an sie wären Teamfähigkeit, Initiative, Durchsetzungsvermögen, Kreativität, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfreudigkeit, Frustrationstoleranz und Kooperationsbereitschaft. Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen wären bei der Entwicklung von den erforderlichen Organisationsmethoden ebenfalls wünschenswert. Sie sollte eine pädagogisch und psychologisch erfahrene Persönlichkeit sein.

Viertens folgt die Ausarbeitung der Satzung des Migrantenbeirates. Dieser könnte auch ein Teil der Hauptsatzung der Stadt, bzw. des Landkreises sein. In der Satzung sind alle wichtigen Merkmale des zu wählenden oder zu berufenden Beirates festzulegen, wie z.B. der Name, die Grundsätze, die Zusammensetzung, die Wahl, die Aufgaben und Befugnisse, die Verhandlungssprache und die Geschäftsordnung. Auch die Anbindung und finanzielle Unterstützung sind Gegenstand der Satzung.

Fünftens wählt nach der Wahl oder Berufung des Beirates

  • der Beirat selbst in der konstituierenden Sitzung eine/n Vorsitzenden;
  • Er gibt sich eine Geschäftsordnung und erarbeitet ein Sitzungskalender.

In der Geschäftsordnung werden die Zielsetzungen des Beirates festgelegt;

  • Er nimmt an migrantenrelevanten Vorhaben der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages teil und beantragt, wenn notwendig, zu bestimmten Themen Rederecht;
  • Er delegiert in die wichtigsten Ausschüsse der Stadt und des Kreises seine Mitglieder;
  • Er hält engen Kontakt zu den Migrantenorganisationen der Stadt und des Landkreises;
  • Er bringt sich in allen migrantenrelevanten Angelegenheiten der Stadt und des Landkreises ein;
  • Er übt aktiven Einfluss auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus seines Bereiches aus;
  • Er entfaltet eine regelmäßige und aktive Medienarbeit im Interesse seiner Klientel.

Die Grenzen des Migrantenbeirates sind die Grenzen der Kommune einerseits, d.h. die Mitwirkung an Landes- und Bundesgesetzen sollte den Arbeitsgemeinschaften der Migrantenbeiräte in den jeweiligen Ländern, und gegebenenfalls dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat überlassen werden. Der Migrantenbeirat bildet dabei die Basis, die eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungsfindung spielt. Sie hat auch  keine Rechte um Gesetze einzubringen, muss sich auf die Kräfte Verlassen, die mit dem jeweiligen Parlament zusammenarbeiten. Der Migrantenbeirat sollte sich zwar in Ausnahmefällen Probleme von Einzelpersonen oder von Familien der Migranten, in beratender Form annehmen, er darf sich jedoch nicht verzetteln. Einzelfalllösung gehört nicht unbedingt zu seinen Aufgaben. Fachliche Kompetenzen wie Pädagogik, Psychologie, juristischer Beistand unter anderem, dürfen bei der Beratung wenn überhaupt, nur am Rande eine Rolle spielen. Der Migrantenbeirat kann nur Wege in diesen Einzelfällen aufzeigen, als Empfehlung, die beschritten werden sollten.

Notwendig sind die Migranten- oder Integrationbeiräte Vorort, weil sie  die politische Vertretung der MigrantInnen in den Städten und Landkreisen sind und die Möglichkeit zur politischen Partizipation für MigrantInnen bzw. für Deutsche bieten, die die Interessen der Zugewanderten politisch in der Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungsfindung auf der untersten Ebene und in der Beratungsarbeit vertreten. 

Folgende Beiräte wurden bisher im Land Brandenburg berufen oder gewählt, bzw. waren und sind zurzeit im Entstehen:

1. Eisenhüttenstadt 1990 das erste Mal berufen

2. Frankfurt/Oder 1991 das erste Mal berufen (die letzte Berufung wurde seitens der Stadtverwaltung im Jahre 2009 abgelehnt)

3. Potsdam 1992 das erste Mal gewählt

4. in Guben wurde der Beirat am 10. September 1994 gewählt und aufgelöst bereits im Herbst 1995. Die Mitglieder hatten weder politische Erfahrung auf dem Gebiet noch einen Konzept

5. Hennigsdorf 1998 das erste Mal berufen

6. Landkreis Potsdam-Mittelmark 1998 für vier Jahre bestellt, 2002 das erste Mal gewählt

7. Landkreis Barnim 2002 das erste Mal gewählt

8. Fürstenwalde 2006 berufen

9. in Rathenow wurde, mit Hilfe der Ausländerbeauftragten, durch eine starke Initiativgruppe jahrelang versucht, einen Beirat für Migranten zu gründen, doch der Widerstand der Stadtverwaltung konnte, durch die noch unerfahrenen MigrantInnen, bisher leider nicht gebrochen werden

10. in Brandenburg an der Havel wurde längere Zeit von einer aktiven Initiativgruppe versucht einen Beirat ins Leben zu rufen, der leider bis heute weder gewählt noch berufen ist. Diese Initiativgruppe ist zurzeit erneut aktiv

Probleme bei der weiteren Entwicklung der Beiräte sind: die mangelnde Unterstützung seitens der Politiker – das fehlende Durchhaltevermögen der MigrantInnen.

Berufung: Sie ist die einfache Lösung bei der Entstehung eines Beirates und erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung oder durch den Kreistag.

Wahl: Sie ist die politisch effektivere Lösung bei der Entstehung eines Beirates, da der Wille der Migrantinnen und Migranten zur politischen Partizipation, dabei stark demonstriert werden kann, sie ist jedoch teuer und kompliziert wegen der notwendigen intensiven Mobilisierung der MigrantInnen.

Der aktuelle Stand der Beiräte ist wie folgt:

1. Eisenhüttenstadt (schwach).

2. Potsdam (sehr aktiv).

3. Hennigsdorf (in der Stadt entstand ein aktives Netzwerk in dem der Beirat eine wichtige Rolle spielt).

4. Landkreis Barnim (aktiv).

5. Fürstenwalde (aktiv).

6. Brandenburg an der Havel (im Entstehen, bis jetzt weder berufen noch gewählt, das sich freiwillig zusammengeschlossene Gremium versucht politisch Fuß zu fassen).