1. Der Begriff Ausländerinnen und Ausländer ist ein juristischer Begriff, der definiert, dass ein Mensch keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Begriff sagt nichts über die Verweildauer in Deutschland aus (auch über mehrere Generationen).
3. Von "Einwanderung" wird nur dann gesprochen, wenn ausdrücklich die dauerÂhafte Niederlassung in Deutschland gemeint ist.
4. Der Begriff Migrantin und Migrant ist der Überbegriff für alle Menschen, die zugewandert sind, sei es durch Aus- und Übersiedlung, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht.
5. Der Begriff Menschen mit Migrationshintergrund umfasst sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Menschen, deren Eltern zugewandert sind, sowie Kinder aus binationalen Partnerschaften.
6. Der Begriff der Aussiedlerinnen und Aussiedler umfasst ca. drei bis vier Millionen Einwanderer, die als Angehörige des deutschen Volkes unter privilegierten Bedingungen einwandern konnten, mit der Einwanderung eingebürgert wurden und somit niemals in der Kategorie der Ausländer auftauchten.
Um künftig eine aussagekräftige Integrationsberichterstattung zu geÂwährÂleisten, ist der Stand der Diskussion, dahin gehend den Begriff Menschen mit Migrationshintergrund zu verwenden. Vor allem unter dem Aspekt, dass der Begriff Ausländer als statistische Kategorie und somit als Planungs-, Analyse- und Politikgröße mehr und mehr untauglich wird. Der Begriff Menschen mit Migrationshintergrund umfasst umgangssprachlich alle Einwanderer, solange diese nicht vollständig integriert sind oder sichtbar als Fremde wahrgenommen werden. Das Problem mit diesem recht neuen Begriff ist, dass er keine definitorische Trennschärfe besitzt - somit also in Politik, Verwaltung und Wissenschaft keine Anwendung finden kann.















