Migranten in Brandenburg

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Politik

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Juni 2011

Stellungnahme zur Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 19 - Beiräte und weitere Beauftragte
– Erfahrungen und Sichtweisen zur Berufung und zur Rolle von Integrations- Migrations- und Ausländerbeiräten in den Landkreisen und Städten

Prinzipiell ist anzumerken, dass die in Paragraph §19 in Form von Beiräten geregelte politische Mitbestimmung von BürgerInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft eine wirkliche Mitbestimmung, zumindest auf kommunaler Ebene, eröffnet.
Die in Absatz 1 formulierte Regelung, dass die Hauptsatzung sowohl einen Beauftragten als auch einen Beirat zur Integration von Einwohnern vorsehen kann, wird zunächst positiv bewertet. Diese vermeintlich offene Regelung erfährt seine fatale Einschränkung im zweiten Satz mit der Formulierung einer Wahl/Benennung von Beiräten o d e r Beauftragten.
Die Annahme dieser Option wird zumeist zu Gunsten der Beauftragten interpretiert, in kommunalem Dienst gebettet, den kommunalen Interessen daher vordergründig folgend. In einigen Fällen ist dieser Textregelung wörtlich gefolgt worden, dass entweder Beauftragte o d e r Beiräte die Interessen von Zugewanderten vertreten. Was letztendlich einer Installierung von Beauftragten im kommunalen Gefüge zu Gute kommt, das steht einer direkten politischen Partizipation von Zugewanderten durch Beiräte wiederum hinderlichgegenüber. Eine klare Formulierung, die ein gleichzeitiges Bestehen von Beiräten und Beauftragten postuliert, würde an dieser Stelle viel mehr Klarheit schaffen und eine echte Mitsprache ermöglichen. Es ist nicht erkannt worden, dass nur der Zusammenschluss von Beiräten u n d Beauftragten zu wirklich durchgreifenden und zügigen Verarbeitungen der Probleme in der Migrationspolitik vor Ort führen. Beiräte haben den direkten Draht zu den verschiedenen Zuwanderergruppen, die ihnen vertrauen und ihnen ihre Anliegen übermitteln. Die Beauftragten hingegen können sich viel besser der Über- und Vermittlung dieser Anliegen innerhalb der kommunalen Verwaltung annehmen, deren Lösung gemeinsam mit den Beiräten beraten und auf dem Dienstweg vorantreiben.
Als unglücklich formuliert wird die Bezeichnung der Interessenvertretung ‚anderer Gruppen' angesehen. Hier erscheint eine Vielzahl von anderen Formulierungen geeigneter. Absatz 2 regelt unter anderem die Anforderungen an die Mitgliedschaft und das Wahl- oder Benennungsverfahren und verweist dabei ausschließlich auf zu treffende Reglungen in den entsprechenden Hauptsatzungen. Besonders zu diesem Punkt ist anzumerken, dass hier durchweg verschiedene Reglungen in den Regionen existieren und eine Rechtsunsicherheit seitens der Kommunen besteht. Diese offene Formulierung zur rechtlichen Verfahrensweise, besonders bei Berufungsverfahren, wirkt hemmend bzw. verkompliziert den Berufungsprozess. Ein Wahlverfahren hat sich landesweit betrachtet ohnehin als eine teure und i. d. R. ineffiziente Methode herausgestellt, da die Wahlbeteiligung oftmals sehr gering ausfällt. Eine klarere Maßgabe seitens der Kommunalverfassung würde hierbei sicherlich hilfreich sein und den Kommunen die jeweilige Erarbeitung von Regelungen ersparen. Auch eine nachgeordnete Bestimmung zu möglichen Verfahren würde den Prozess befördern.
Schließend kann konstatiert werden, dass jene Landkreise und Städte, in denen Beiräte wirken, Mitsprache in Ausschüssen gewährleisten und es hier anzuknüpfen gilt, besonders hinsichtlich einer wirklichen und bindenden Mitsprache bei Entscheidungsprozessen.
Bestehen Beiräte, so ist hier anzumerken, dass die in Absatz 3 gefasste Formulierung, dass den Beiträten Gelegenheit zu geben ist, Stellung zu Themen ihren jeweiligen Aufgabenbereichen betreffend, abzugeben, keine klaren Verbindlichkeiten schafft. Die Förderung der Integration von Zugewanderten ist als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung zu sehen. Eine Mitsprache wäre daher in allen Bereichen angebracht; die politische Praxis in den Landkreisen und Städten lässt dies zumeist nicht zu. Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit für Beiräte nicht geregelt, Anfragen an die Verwaltung richten zu dürfen. Initiierungsprozesse von Beiräten gestalten sich in der Praxis sehr schwierig und binden unnötig viele Ressourcen. Das wiederum steht grundsätzlich dem Gedanken der politischen Mitbestimmung entgegen.


März 2011

Women in Exile and friends
Wir fordern: Keine Lager für Flüchtlingsfrauen!

In Brandenburg leben Flüchtlingsfrauen – Asylbewerberinnen und sogenannte gedul¬dete" Frauen – und ihre Kinder über Jahre hinweg in Sammelunterkünften. Gewalt und Übergriffen finden sehr oft dort statt, wo es Machtunterschiede gibt. Da die Frauen sowohl von rassistischer als auch von sexistischer Unterdrückung betroffen sind, ist es unverantwortlich, dies durch weitere Abhängigkeiten, die durch ein Leben in Sammelunterkünften entstehen, zu verstärken. Frauen und Kinder leiden stark unter dieser Lebenssituation, die häufig krank macht. Die Unterbringung in Sammelunterkünften missachtet die Rechte der Flüchtlingsfrauen und ihrer Kinder!

Wir fordern: Frauen und Kinder, die in Sammelunterkünften leben, müssen in Wohnungen in ihren Wohnorten untergebracht werden. Die Sammelunterkünfte müssen mit sofortiger Wirkung geschlossen werden. Wir – Frauen und Kinder in Sammelunterkünften...

a) Wir leben in einer Situation der Isolation und Ausgrenzung, weit entfernt von Wohngegenden, Schulen, Einkaufszentren, Bahnhöfen etc.

b) Wir haben keine Privatsphäre, da wir Zimmer, Toilette, Küche und Bad mit vielen anderen Bewohnern und Bewohnerinnen teilen, die wir oft gar nicht richtig kennen. Frauen müssen dieselben Toiletten benutzen wie Männer, oft ohne die Möglichkeit, die Türen abzuschließen.

c) Wir leiden unter den schlechten hygienischen Bedingungen, die sich aus der unüberschaubaren, gemeinsamen Nutzung der Toiletten, Duschen und Küchen ergibt. Menschen mit ansteckenden Krankheiten haben nur schwer die Möglichkeit, sich so zu verhalten, dass sie andere nicht anstecken. Wie überall, sind Toiletten, die auch von Männern benutzt werden, meist noch unhygienischer und dreckiger.

d) Wir verbringen schlaflose Nächte aufgrund von Schritten und Lärm, der fast jede Nacht die Ruhe stört. Durch die unterschiedlichen Interessen und Lebensumstände, ist der Geräuschpegel so hoch, dass wir nicht schlafen können. Dies ist besonders für die Kinder belastend.

e) Wir leben in einem nicht kindgerechten Umfeld, in dem altersgerechtes Lernen und Spielen nicht machbar ist. In der Situation des engen, ungewollten Zusammenlebens, wird den Eltern die Möglichkeit genommen, für das Wohl ihrer Kinder durch die Gestaltung positiver Lebens- und Lernverhältnisse in vollem Umfang Sorge zu tragen und ihre Kinder vor schädlichen Verhaltensweisen zu schützen.

f) Wir betrachten die Missachtung unserer ohnehin eingeschränkten Privatsphäre als Übergriffe. Mitarbeiter der Sammelunterkünfte missachten unsere Privatsphäre, indem sie die Zimmer während unserer Abwesenheit betreten oder sich in einigen Fällen mit dem Generalschlüssel Zugang zu Wohnräumen verschaffen ohne anzuklopfen und ohne zu beachten, ob die Bewohnerinnen bekleidet sind oder nicht. Manchmal nutzen Mitarbeiter der Sammelunterkünfte sogar die Unwissenheit und Abhängigkeit von Frauen aus, indem sie Frauen zu sexuellen Kontakten nötigen.

g) Wir erleben häufig sexualisierte, sexuelle und physische Gewalt. Wir müssen in einem Umfeld leben, in dem wir beim Verlassen der Dusche mit Männern konfrontiert sind, die versuchen, uns an die Brust zu fassen. Immer wieder kommt es zu Vergewaltigungen in Flüchtlingsunterkünften. Im Falle einer Belästigung wird nicht der Täter, sondern das Opfer aus der Sammelunterkunft genommen. So bleiben die anderen Frauen weiterhin gefährdet.

h) Wir sind gefährdet in der Situation des engen Zusammenlebens mit uns unbekannten Männern. Wir fühlen uns nicht sicher, wenn wir nachts die langen Flure zu den entfernt liegenden Toiletten durchqueren müssen. Oder in manchen Heimen sogar das Wohngebäude verlassen müssen, da die Toiletten außerhalb untergebracht sind. Auch sind Fälle bekannt, in denen Männer versucht haben, in die Getränke von Frauen Drogen zu mischen. Wie für viele deutsche Männer gilt auch für viele Migranten, dass ihr Verhalten gegenüber Frauen von Sexismus geprägt ist. Das Spezifische an unserer Lebenssituation ist, dass das erzwungene Zusammenleben diese Konflikte verschärft und das respektvolle Miteinander erschwert.

i) Wir fühlen uns diskriminiert und von der Gesellschaft abgeschnitten. Die Entscheidung, uns Flüchtlingsfrauen in abgelegenen Sammelunterkünften unterzubringen, macht uns zum Objekt stereotyper Zuschreibungen. Wir sind konfrontiert mit der Überzeugung von Männern, die Flüchtlingsfrauen an diesem Ort seien Frauen, die ihnen zu Verfügung stehen und wir werden durch ihre respektlosen Angebote diskriminiert und belästigt.

j) Wir werden im Falle einer akuten Krankheit oft nicht ausreichend versorgt. In der Notfallsituation sind wir abhängig vom Willen des Heimleiters, der über das Rufen oder Nicht-Rufen eines Krankenwagens entscheidet. Nach Operationen werden wir aus dem Krankenhaus entlassen und stehen da ohne finanzielle und praktische Hilfe bei der Rückkehr in die abgelegene Sammelunterkunft und ohne Unterstützung und medizinischen Rat während des Heilungsprozesses.

Women in Exile, die Bewohnerinnen der Sammelunterkünfte und eine Vielzahl von unterstützenden Gruppen und Einzelpersonen sagen:

Die Lebenssituation der Frauen und Kinder in Sammelunterkünften ist unhaltbar!

Wir fordern die Stadträte, die Sozialämter und alle anderen Verantwortlichen auf, alle Flüchtlingsfrauen und Kinder in Wohnungen unterzubringen und alle Sammelunterkünfte für Flüchtlinge umgehend zu schließen!